Rechtsberatung

Legal AdviceRechtsberatung zum Kauf oder Verkauf einer Yacht.

Der Ankauf oder Verkauf eines Schiffes ausserhalb oder innerhalb der EU ist mit unterschiedlichen Schwierigkeiten und Problemen verbunden. Es ist oft erforderlich spezielle Verkaufs- und Kaufsunterlagen mit den erforderlichen Dokumenten in einer Anage zu erstellen. Die Regeln, Vorschriften und Anforderungen dazu variieren von land zu Land und den Flaggenstaaten. Zum Beispiel sind wichtige Papiere wie Kaufverträge, Löschungszertifikate, Ausrüstungslisten oder Übergabeprotokolle , um nur einige zu nennen.

Umfangreiche Recherchen sind erforderlich, um die wahren letzten Eigentümer der Yacht zu benennen, um das Eigentum übertragen.

Nach der erfolgreichen Übergabe bzw. Übernahme des Schiffes in das Schiffsregister in dem jeweiligen EU- Land oder einem anderen Internationalen Register zu informieren bzw. zu läschen oder neu einzutragen. Die Anforderungen für die Zahlung der Einfuhrsteuer und/ oder der jeweiligen Steuerpflicht für den Yachteigentümer muss ebenfalls geklärt werden.

Es macht oft Sinn, eine Vertretungsgesellschaft zu gründen, in dem das Schiff registriert werden kann. Es gibt verschiedene Vorteile und Möglichkeiten, um den Schiffswert zu ermitteln damit der Einfuhr Steuersatz festgelegt wird. So kann z.B. das Malta Leasing unterstützt werden.

Unser professionelles Team bietet Beratung und Unterstützung zu allen Aspekten der Kaufs- oder Verkaufsverhandlungen ihres Schiffes. Wir beraten und sind bei dem Nachweis der gesamten Dokumentation und der sichere Übertragung von Geldern und Vermögenswerten behilflich. Inklusive der Fachberatung über die Einfuhr und Registrierung von jedem Schiff.

Wir sind offiziel vom Maltesischen Finanzministerium bestellt, um die Schiffsbewertungen für Einfuhr -und Steuerzwecke zu zertifizieren.

Wir beraten bei außergerichtliche Auseinandersetzungen die Konfliktparteien .

Ein Schiedsverfahren ist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Diese Konflikte werden häufig von Nichterfüllung oder minderwertiger Erfüllung der Vertragspflichten ausgelöst. Dieses kann eine Reparatur, die nicht zufriedenstellend durchgeführt wurde sein, oder eine vor kurzem gebraucht gekaufte Yacht die Mängel aufweist, die nicht im Kaufvertragvermerkt wurde.
Der Weg zu einer zufriedenstellenden Lösung in einem solchen Fall kann wie folgt sein:

1 . Darstellung aller relevanten Dokumente an den Schiedsrichter
2 . Inspektion des mangelhaften Schiffes durch den Schiedsrichter
3 . Blick auf die Schiffsmängel mit beiden Parteien ( gemeinsam oder getrennt )
4 . Umfragreicher Zustands Bericht und Ergebniss des Schiedsrichters

Die Entscheidung des Schiedsrichters ist bindend und schließt jedes weitere Verfahren an anderer Stelle aus.